Margarete Guder Stiftung

Eigene Förderungen

Unter www.kultusministerium.hessen.de wird im Schulgesetz definiert, wie Hochbegabte nach §3 Abs. 7 durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen. Das Gesetz behandelt auch frühe Einschulung und Überspringen von Klassen (§18 Abs. 3 und §58 Abs. 1 behandeln die frühe Einschulung, §75 Abs. 5 und 6 behandelt das Überspringen von Klassen). In den anderen Bundesländern gibt es analoge Gesetze.

Ausgangspunkt der Überlegungen und Angebotsspektrum: In Schulen werden begabte/hochbegabte Schüler häufig nicht oder nur begrenzt speziell gefördert. Es wird bemängelt, daß viele Bereiche nur ungenügend unterrichtet werden und Anforderungen an das tägliche und wirtschaftliche Leben keine oder nur geringe Berücksichtigung finden.

Ziel und Methode der Förderung: Durch Enrichement zu Akzelleration gelangen: durch angemessene Lernangebote haben diese Methoden für die Mehrzahl von Schülerinnen und Schülern langfristig positive intellektuelle und emotional-soziale Auswirkungen. Beide Methoden können parallel angewendet werden und sind sinnvoll. Voraussetzung für einen Erfolg ist Neugierde/Kreativität und eine hohe Motivation schneller voranzukommen, nicht nur hohe Leistungsstärke.

Hochleistungsverhalten definiert sich als Verhaltensweise, die aus einer Interaktion zwischen drei grundliegenden Leistungskomponenten entstehen: überdurchschnittliche Fähigkeiten, ein hohes Mass an Engagement und ein hohes Mass an Kreativität. Menschen dieses Verhaltens benötigen eine Vielzahl von Lerngelegenheiten, die nicht ohne weiteres vorhanden sind. In der Schule unterscheiden sie zwischen müssen und dürfen, wünschen sich Zeit und Angebote für dürfen.

Angebot: Förderung in kleinen homogenen Gruppen durch altersadäquate Besuche von Veranstaltungen, Museen, Workshops, Betriebsbesichtigungen ect., die inhaltlich durch Literatur vorbereitet werden, um eine Lerntiefe zu erzielen Kontinuierliche Angebote von Literatur zu unterschiedlichsten Themen und Sprachen, um eine Erweiterung des Wissens zu generieren und eine mögliche Langeweile zu verhindern. Problemlösungsverhalten durch unterschiedliche Aufgabenstellungen üben und Training von Feinmotorik durch Mal- und Bastelarbeiten u.a.m.

Studenten: Unterstützung von begabten Studenten, insbesondere der MINT Studienfächer, Beratung zur Studienvorbereitung und –wahl, Persönliche Beratung über Art und Möglichkeiten eines Studiums, Finanzielle Unterstützung im Rahmen eines Studiums (Studiengebühren, Literatur, technische Hilfsmittel, Stipendien, Studienreisen)

Politischer Anhang

Man spricht von Hochbegabung, wenn im Rahmen eines Intelligenztests (IQ-Test) ein Intelligenzquotient von über 130 festgestellt wird. Statistisch betrifft das ca. 2% der Bevölkerung (ca. 300.000 Kinder/Jugendliche), ca. 14% mit einem Intelligenzquotienten von über 115 gelten als überdurchschnittlich Intelligent.

Dieses Begabungspotential wird in Deutschland nur ungenügend gefördert, es fehlen meist hinreichende und qualifizierte spezielle Angebote.

In den Schulgesetzten aller Bundesländer ist Förderung und Klassenüberspringen geregelt, es wird jedoch nur in sehr begrenztem Maße umgesetzt. In der Begabten-Hochbegabten-Förderung geht es nicht um „Höher, Schneller, Weiter, Mehr”, sondern um ganzheitliche, stärkenorientierte Bildungsangebote, die den ganzen Menschen in seinem Bildungswillen in den Mittelpunkt stellen, und ihm auf der Grundlage seiner Bildungsinteressen Persönlichkeitsbildung ermöglichen. Es gilt, eine nachhaltige Begabtenförderung mit den entsprechenden Angeboten zu etablieren.

Die MGS wird sich in Kooperation mit anderen Stiftungen hierzu auf der politischen Ebene engagieren.